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Eignungsnachweise

Bescheinigungzur Vorlage bei Bauausschreibungen öffentlicher und privater AuftraggeberFirma Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH Sitz in Pritzwalker Straße 12, 16909 Wittstock/Dosse eingetragen beim Handelsregister Amtsgericht Neuruppin HRB - Nr.: 599 eingetragen in die Gewerberolle der Stadt Wittstock/Dosse Mitglied der IHK HWK Potsdam Mitglieds-Nr.: 16231 Mitglied der Berufsgenossenschaft Bau Hannover Mitglieds-Nr.: 10.505.485.806 Mitglied der ZVK Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 03040304 ist BT-Mitglied des Bauindustrieverbandes Ost e. V. gem. § 3 Nr. 1. a der Satzung des Bauindust-rieverbandes Ost e. V., Mitglieds-Nr.: 10205 (Die Voraussetzungen, Pflichten und Rechte ergeben sich aus der Satzung, die auszugsweise auf der Rückseite abgedruckt ist - § 3; 4; 5)Die Firma ist eine bauindustrielle Unternehmung.Die Firma betätigt sich auf dem Gebiet Hoch- und Tiefbauarbeiten aller Art GU_Leistungen sie ist Mitglied der Landes-/ Bundesfachabteilung/en Mitglied der Gütegemeinschaft/en Güteschutz Kanalbau Mitglieds-Nr.: 5243 Dipl.-Ing. Jörg Muschol Dr. Robert Momberg Präsident Hauptgeschäftsführer

Bescheinigung der Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH für Bauausschreibungen, gültig 2026, mit Unterschriften.

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Bauindustrieverband Ost e. V.Hauptgeschäftsstelle Karl-Marx-Straße 2714482 PotsdamT +49 331 7446-0F +49 331 7446-166info@bauindustrie-ost.dewww.bauindustrie-ost.de2Auszug aus der Satzung des Bauindustrieverbandes Ost e. V. vom 23.08.2018§ 3 Mitgliedschaft1. Die Mitgliedschaft können juristische Personen, natürliche Personen oder selbständige Niederlassungen gemäß §§ 13 ff. HGB erwer-ben. Die Aufnahme vollzieht das Präsidium durch Beschluss. Die Aufnahme kann erfolgen als(a) ordentliches Mitglied,(b) außerordentliches (bauwirtschaftsnahes) Mitglied,(c) Mitglied mit beschränkter Tarifbindung (BT-Mitglied),(d) Gastmitglied,(e) Ehrenmitglied.2. Die Verweigerung der Aufnahme ist dem Antragsteller in Textform mitzuteilen. Gegen die Verweigerung der Aufnahme ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Einspruch zulässig. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.3. Ordentliches Mitglied kann werden, wer baugewerblich tätig ist und die Voraussetzungen des betrieblichen Geltungsbereichs des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe erfüllt.4. Außerordentliches Mitglied kann werden, wer in engen wirtschaftlichen oder fachlichen Beziehungen zur Bauwirtschaft steht ohne hierbei die Voraussetzungen des betrieblichen Geltungsbereichs des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe zu erfüllen. Auf Verlangen des Präsidiums ist eine Negativbescheinigung der örtlich zuständigen Sozialkasse vorzulegen.5. Mitglied mit beschränkter Tarifbindung (BT-Mitglied) kann werden, wer die Voraussetzungen einer ordentlichen Mitgliedschaft erfüllt und lediglich die BT-Mitgliedschaft beantragt. Es bedarf einer 2/3-Mehrheit im Präsidium zur Aufnahme.6. Gastmitglied kann werden, wer in wirtschaftlichen oder fachlichen Beziehungen zur Bauwirtschaft steht ohne hierbei die Vorausset-zungen des betrieblichen Geltungsbereichs des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe zu erfüllen. Dies gilt nicht für Gast-mitglieder, die bereits vor dem 23.08.2018 Gastmitglied waren. Auf Verlangen des Präsidiums ist eine Negativbescheinigung der ört-lich zuständigen Sozialkasse vorzulegen.7. Durch Beschluss des Präsidiums können natürliche Personen von Mitgliedern oder andere natürliche Personen, die sich um die Bau-wirtschaft oder um den Verband verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern oder Ehrenpräsidenten ernannt werden.8. Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder bilden den Ältestenrat des Verbandes.§ 4 Rechte der MitgliederA: Ordentliche MitgliederDie Ordentlichen Mitglieder haben das Recht,1. an allen Einrichtungen und Leistungen des Verbandes teilzunehmen und den Rat und die Hilfe des Verbandes in Anspruch zu neh-men,2. an den Mitgliederversammlungen teilzunehmen, Anträge zur Tagesordnung zu stellen und das ihnen zustehende Stimmrecht auszu-üben,3. auf ihren Firmenbriefen den Aufdruck „Mitglied des Bauindustrieverbandes Ost e. V.” zu verwenden.B: Außerordentliche Mitglieder und BT-MitgliederDiese haben die gleichen Rechte, wie ordentliche Mitlieder mit Ausnahme des Rechts auf Mitgliedschaft im Sozialpolitischen Aus-schuss (SPA). Insbesondere haben Sie keinerlei Antrags-, Beratungs- und Stimmrecht in allen verbandstariflichen Angelegenheiten inklusive der Arbeitskampfgefahrengemeinschaft (AKG) in sämtlichen Organen und Ausschüssen. Als verbandstarifliche Angelegen-heiten gelten insbesondere Beratungen und Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung von Tarifvorschlägen, Arbeits-kampfmaßnahmen und das Vermögen in Streik- oder Unterstützungskassen. BT-Mitglieder haben Anspruch auf gerichtliche Vertre-tung vor den Arbeits- und Sozialgerichten; außerordentliche Mitglieder hingegen nicht.C: GastmitgliederGastmitglieder haben lediglich Anspruch auf Übersendung der Rundschreiben und andere Informationen des Verbandes. Sie haben weder aktives noch passives Wahlrecht. Sie haben das Recht, an den Mitgliederversammlungen und den Veranstaltungen des Ver-bandes ohne Stimmrecht teilzunehmen. Sie haben kein Recht auf eine Mitgliedschaft im Sozialpolitischen Ausschuss (SPA). Insbe-sondere haben Sie keinerlei Antrags-, Beratungs- und Stimmrecht in allen verbandstariflichen Angelegenheiten inklusive der Arbeits-kampfgefahrengemeinschaft (AKG) in sämtlichen Organen und Ausschüssen. Als verbandstarifliche Angelegenheiten gelten insbe-sondere Beratungen und Entscheidungen über die Annahme oder Ablehnung von Tarifvorschlägen, Arbeitskampfmaßnahmen und das Vermögen in Streik- oder Unterstützungskassen.D: Ehrenmitglieder und EhrenpräsidentenSie können an den Mitgliederversammlungen ohne Wahl und Stimmrecht teilnehmen und werden beitragsfrei geführt.§ 5 Pflichten der Mitglieder1. Durch die Aufnahme werden die Mitglieder verpflichtet,1.1 die ihnen als Angehörige ihres Berufsstandes obliegenden Pflichten zu erfüllen, den Bestimmungen der Satzung und den Beschlüssen der Organe des Verbandes Folge zu leisten,1.2 durch eigene Tätigkeit die Bestrebungen des Verbandes zur Hebung des Berufsstandes zu unterstützen und bei ihrer beruflichen und geschäftlichen Tätigkeit so zu handeln, wie es Vertragstreue, kaufmännische Ehre und Sitte im wirtschaftlichen Leben erfordern,1.3 bei Arbeitskämpfen, die der Verband für seine ordentlichen oder einzelne seiner ordentlichen Mitglieder, sowie andere Arbeitgeber-verbände und deren Mitglieder führt, solidarisch zusammenzustehen und die vom Verband im jeweiligen Fall beschlossenen Maß-nahmen durchzuführen,1.4 die ordentlichen Mitglieder sind verpflichtet, die vom Verband oder Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. abgeschlossenen Tarifverträge einzuhalten,1.5 Die Verpflichtung nach Nr. 1.3 und 1.4 gilt nicht für außerordentliche Mitglieder, BT-Mitglieder, Gast- und Ehrenmitglieder/-präsiden-ten. BT-Mitglieder sind jedoch verpflichtet, sämtliche Tarifverträge der Bauwirtschaft einzuhalten, die für allgemeinverbindlich erklärt wurden.1.6 der Geschäftsführung alle zur Erfüllung der Aufgaben des Verbandes notwendigen Angaben zu machen und insbesondere die Bei-tragsbemessungsgrundlage für den eigenen Betrieb und für die Beteiligungsverhältnisse an Arbeitsgemeinschaften zu melden,1.7 die nach der Beitragsordnung zu zahlenden Beiträge einschließlich der Beiträge entsprechend der Beteiligung an Arbeitsgemein-schaften fristgerecht zu entrichten,1.8 sich an der Heranbildung eines geeigneten Nachwuchses nach Maßgabe der vom Verband gefassten Beschlüsse zu beteiligen,1.9 die zur Durchführung einwandfreier Bauausführungen etwa beschlossenen Richtlinien zu beachten,2. Jedes Mitglied ermächtigt den Verband, sich gegebenenfalls als Grundlage für die Beitragsermittlung von den zuständigen Berufs-genossenschaften die Lohn- und Gehaltssummen der Mitglieder bekanntgeben zu lassen.

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AOK Nord­ost · 14456 Pots­dam Hoch- und Tief­bau­ge­sell­schaft Witt­stock mbH­Pritz­wal­ker Str. 1216909 Witt­stockA­OK Nord­ost Die Ge­sund­heits­kas­se Fir­men­kun­den­ser­vice Post­an­schrift14456 Pots­dam An­sprech­per­son Kath­leen Haack Te­le­fon (kos­ten­frei) 0800 265080-44555 Fax0800 2650900 Di­gi­ta­ler Kon­takta­ok.de/fk/nord­ost/kon­takt Datum15.04.2026 Unser Zei­chen (Bitte stets an­ge­ben)02581450 - VER/2/0/8AOK-​Service-​Telefon: Mo. – Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr – 0800 2650800 (In­land) bzw. +49 331 2772-1111 (Aus­land) Kon­to­in­ha­ber: AOK Nord­ost - Die Ge­sund­heits­kas­se Com­merz­bank AG Spar­kas­se Mecklenburg-​Schwerin Deut­sche Bank AGI­BAN: DE38 1608 0000 0175 4440 00 IBAN: DE95 1405 2000 0300 0244 01 IBAN: DE92 1007 0848 0513 4630 03 Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung für Hoch- und Tief­bau­ge­sell­schaft Witt­stock mbH, Be­triebs­num­mer: 02581450 Guten Tag,wir be­stä­ti­gen, dass auf dem bei der AOK Nord­ost – Die Ge­sund­heits­kas­se unter der­vor­ge­nann­ten Be­triebs­num­mer ge­führ­ten Ar­beit­ge­ber­kon­to, die Ge­samt­so­zi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge und Um­la­gen in den letz­ten 6 Mo­na­ten recht­zei­tig nach­ge­wie­sen und ge­zahlt wor­den sind und der­zeit keine Bei­trags­rück­stän­de be­stehen. So­fern diese Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung für Zwe­cke der Haf­tungs­frei­stel­lung nach§ 28e Abs. 3b in Verb. mit Abs. 3f Satz 1 SGB IV ver­wen­det wird, wirkt sie für den Zeit­raum von3 Mo­na­ten nach Aus­stel­lung. Die Zahl der ge­mel­de­ten Be­schäf­tig­ten, für die der­zeit Bei­trä­ge ge­zahlt wer­den, be­trägt 20. Diese Be­schei­ni­gung ist keine Be­stä­ti­gung über die Voll­stän­dig­keit und Rich­tig­keit der Bei­trags­zah­lung. Freund­lich grüßt SieIh­re AOK Nord­ost – Die Ge­sund­heits­kas­se ZUBE

Unbedenklichkeitsbescheinigung der AOK Nordost für Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH, ausgestellt am 15.04.2026.

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AOK Nordost · 14456 Potsdam Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH Pritzwalker Str. 1216909 Wittstock AOK Nordost Die Gesundheitskasse Firmenkundenservice Postanschrift 14456 Potsdam Ansprechperson Kathleen HaackTelefon (kostenfrei) 0800 265080-44555 Fax0800 2650900 Digitaler Kontaktaok.de/fk/nordost/kontakt Datum15.04.2026 Unser Zeichen (Bitte stets angeben)02581450 - VER/2/0/8AOK-Service-Telefon: Mo. – Fr. 08:00 bis 18:00 Uhr – 0800 2650800 (Inland) bzw. +49 331 2772-1111 (Ausland) Kontoinhaber: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse Commerzbank AG Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Deutsche Bank AGIBAN: DE38 1608 0000 0175 4440 00 IBAN: DE95 1405 2000 0300 0244 01 IBAN: DE92 1007 0848 0513 4630 03 Clearance Certificate for Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH, company number of the employer: 02581450 Dear Sir or Madam, we confirm that on the employer’s account, maintained by our health insurance fund under thecompany number mentioned above, the total social insurance contributions and shares in the costsof the last 6 months have been proven and paid on time and that there are currently no arrears ofcontributions. If this Clearance Certificate is used for the purpose of exemption from liability according to section28e sub-section 3b in conjunction with sub-section 3f sentence 1 SGB IV, it is valid for a period of 3 months after having been issued. The number of registered employees, for whom contributions are currently being paid, is 20. This certificate is not a confirmation of the completeness and correctness of the contributionpayment. Kind regards, Your health insurance fund AOK Nordost – Die Gesundheitskasse ZUBE

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SOKA-BAU - 65179 Wiesbaden
Postanschrift: 65179 Wiesbaden
Telefon: 0800 1200 111 (kostenfrei)
E-Mail: arbeitgeber@soka-bau.de
Ansprechpartner: Kundenservice
Unser Zeichen: 030 403 04 (Bitte immer angeben)
Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Datum: 23.04.2026
SOKA-BAU-Bescheinigung Sehr geehrte Damen und Herren, gerne bestätigen wir, dass die Firma Hoch- und Tiefbau Wittstock GmbH Pritzwalker Str. 1216909 Wittstockan den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilnimmt. Die Sozialkassenbeiträge und dieWinterbeschäftigungsumlage wurden - auf Grundlage der Meldungen des Betriebes - bis heute gezahlt. Diese Bescheinigung basiert auf den Meldedaten des Betriebes, für deren Richtigkeit SOKA-BAU keine Gewähr übernehmen kann. Eine Befreiung von der Auftraggeberhaftung (§ 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz) ist mit dieser Bescheinigung nicht verbunden. Informationen zu weiteren Bescheinigungen von SOKA-BAU und zur Haftungsreduzierung bzw. -vermeidung finden Sie auf unserer Internetseite.www.soka-bau.de/arbeitgeber/teilnahme-beitraege/bescheinigungenMit freundlichen Grüßen Ihr Kundenservice-Team SOKA-BAU Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AGDieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig
Hoch- und Tiefbau Wittstock GmbH Pritzwalker Str. 1216909 Wittstock Postanschrift: 65179 WiesbadenHausanschrift:Wettinerstraße 765189 Wiesbadenwww.soka-bau.deVorstand: Dr. Gerhard Mudrack Werner Schneider Vorsitzende Verwaltungsrat (ULAK): Jutta Echterhoff-Vogt (1. Vors.) Robert Feiger (2. Vors.) Uwe Nostitz (Stv. 1. Vors.) Carsten Burckhardt (Stv. 2. Vors.) Vorsitzende Aufsichtsrat (ZVK): Robert Feiger (Vors.) Jutta Echterhoff-Vogt (Stv. Vors.) Carsten Burckhardt (Stv. Vors.) Uwe Nostitz (Stv. Vors.) Registergericht (ULAK): Amtsgericht WiesbadenHRA 10582 Registergericht (ZVK): Amtsgericht WiesbadenHRB 23322

SOKA-BAU-Bescheinigung für Hoch- und Tiefbau Wittstock GmbH, ausgestellt am 23.04.2026.

BG BAU, 30682 Hannover EINGEGANGEN 21. Mai 2026 12 2FFF C311 7F 1000 86EFDV 05.26 0,95 Deutsche Post Sl*695*2158*l**K4000* Hoch- und Tiefbaugesellschaft WittstockmbH Pritzwalker Str. 1216909 Wittstock
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG BAU Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Region Nord Unser Zeichen: 3410 8098 2505 001(bitte stets angeben) Ihr Ansprechpartner: Frau Büsselberg Telefon: 0511 987-1400 Fax: 0800 6686688-22100 E-Mail: mbn@bgbau.de Datum: 18.05.2026- Die Echtheit des Dokuments sollten Sie sich über den QR-Code oder Link bestätigen lassen. -Sehr geehrte Damen und Herren, wir bescheinigen Ihnen hiermit, dass Sie Mitglied unserer Berufsgenossenschaft sind und Ihre fälligen Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung, bezogen auf die unten genannten gemeldeten Jahresarbeitsentgelte, erfüllt haben. Folgende Unternehmensteile sind hier erfasst: Unternehmensteile Gemeldete Jahresarbeltsentgelte, die den aktuellen Vorschüssen zugrunde liegen EUR Hochbau 1.089.920,00 Erdbau 919.948,00 Büroteil des Unternehmens 778.208,00 Diese Bescheinigung ist ab Ausstellungsdatum bis zum 15.11.2026 gültig und entfaltet keine Wirkung fürvorherige Zeiträume. Der Auftraggeber haftet grundsätzlich aus dem Auftragsverhältnis zum Auftragnehmer für dessen nichtgezahlte UV-Beiträge (§ 150 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - SGB - VII). Unbedenklichkeitsbescheinigungen der BG BAU befreien nur dann von einer Inanspruchnahme, wenn 1. ihre Echtheit überprüfbar ist und 2. die Gültigkeitszeiträume der Bescheinigungen den gesamten Zeitraum des Auftragsverhältnisses, ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe bis zum Abschluss der Bauarbeiten, erfassen. Beim Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung schützt diese Bescheinigung in keinem Fall vor einermöglichen Beitragshaftung (§ 150 Abs. 3 SGB VII,§§ 9, 10 AÜG). Mit freundlichen Grüßen BG BAU Echtheitsprüfung durchführen: QR-Code oder Link nutzen, Daten prüfen,Bestätigung abspeichern/ausdrucken.https://online-antwort.meine.bgbau.de/code/Ei3nfblGesetzliche Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts IK 120390887 USt-IO DE 24 119 4619 Betriebsnummer 14066582M1347voo11 000636 001 von 001 Postanschrift30682 Hannover E-Mail: info-nord@bgbau.deInternet: www.bgbau.de Hausanschrift Helmstedter Straße 210717 BerlinTel.: 030 85781 -0Fax: 0800 6686688-22400 Bankverbindung Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Norddeutsche Landesbank IBAN DE80 2505 0000 0101 3589 01BIC NOLADE2HXXX

Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU für Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH, ausgestellt am 18.05.2026.
Urkunde der TÜ-Service für Hoch- u. Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH als WHG-Fachbetrieb, gültig bis Oktober 2026.
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen
Freistellungsbescheinigung des Finanzamts Kyritz für die Firma Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH, datiert 22.03.2024.

Bundesamt für Justiz
Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH Pritzwalker Str. 1216909 Wittstock/Dosse
Bonn, den 08.05.2026Nam~ (Firma)/Business name/Raison sociale oudenomination: Hoch- und Tiefbaugesellschaft WittstockmbHRechtsform/Type of business ownership/Formejuridique: GmbH oder Unterflehmergesellschaft(haftlmgsbeschränkt) Registergericht/Register court/Tribunal charge de latenue du registre: Amtsge,richt NeuruppinRegisternummer/Register number/Numerod'immatriculation:HRB 599Sitz/Location of registered office/Siege social:Pritzwalker Str. 12, 16909 Wittstock/DosseAnschrift/Address/Adresse:Pritzwalker Str. 12, 16909 Wittstock/Dosse
Verarbehungsdaten:383504265/46908877 5/08052026142111000/1 /PAP/JUI/N
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 1 Satz 1 GewO über Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH
Geschäftsnummer: ohne Angabe
Verwendungszweck: Keine Eintragung (No record/Neant)
Bitte prüfen Sie die Angaben. Sollten Sie Unrichtigkeiten feststellen, teilen Sie diese bitte dem Bundesamt für Justiz möglichst unverzüglich - ggf. telefonisch - mit.
Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, Telefon: 00228 99410 40; Telefax: 0228 99410 5050 Diese Auskunft wurde automatisiert erstellt und Ist ohne Unterschrift gültig.

Auszug aus dem Gewerbezentralregister für Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH, keine Eintragung vermerkt.

Bescheinigung vom Finanzamt Kyritz für Hoch- und Tiefbaugesellschaft Wittstock mbH, datiert 28.02.2024, mit Stempel.

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Formularseite mit Fragen zur steuerlichen Zuverlässigkeit, Auswahlkästchen und amtlichem Stempel, Abschnitt Eignungsnachweise.

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